Vor dem Treffen der EU-Außenminister*innen am 21. April 2026 in Luxemburg haben 60 Organisationen einen Offenen Brief veröffentlicht. Pro Peace hat den Brief unterzeichnet, den wir nachfolgend im Wortlaut dokumentieren:
Sehr geehrte Präsidentin von der Leyen,
Sehr geehrte Hohe Repräsentantin / Vizepräsidentin Kallas,
Sehr geehrte Außenminister*innen der EU-Mitgliedstaaten,
wir, die unterzeichnenden humanitären Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften, wenden uns an Sie angesichts der eskalierenden brutalen Repression und der illegalen Annexionspolitik der israelischen Behörden in Palästina sowie der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Palästina und im Libanon. Wir fordern Sie dringend auf, die längst überfälligen Maßnahmen zu ergreifen, die Präsidentin von der Leyen im September 2025 vorgeschlagen hat, insbesondere die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel sowie alle weiteren Schritte, die zur Einhaltung des internationalen Rechts erforderlich sind, einschließlich eines Verbots des Handels mit illegalen israelischen Siedlungen und der Aussetzung aller Waffentransfers und -transite nach Israel.
Bereits im Juni 2025 hatte die EU festgestellt, dass Israel gegen Artikel 2 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel verstößt, welcher die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Prinzipien als „wesentliche Bestandteile“ des Vertrags identifiziert. Das fortgesetzte Vorgehen israelischer Behörden in Israel, im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet und im Libanon verschärft diesen Verstoß zusätzlich und verursachen immenses Leid für Millionen von Menschen in der gesamten Region.
Letzten Monat verabschiedete die israelische Knesset ein diskriminierendes Gesetz zur Todesstrafe. Dieses erweitert den Anwendungsbereich der Todesstrafe erheblich und zielt faktisch ausschließlich auf Palästinenser*innen ab. Es stellt nicht nur einen eklatanten Verstoß gegen das Recht der Palästinenser*innen auf Leben und ein faires Verfahren dar, sondern reiht sich zudem ein in die wachsende Zahl diskriminierender Gesetze und Maßnahmen, die von den israelischen Behörden gegen Palästinenser*innen umgesetzt werden. Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten vom Juli 2024 festgestellt, dass diese gegen Artikel 3 der UN-Verordnung zur Rassentrennung (CERD) verstoßen, der Rassentrennung und Apartheid verbietet. Zahlreiche UN-Gremien und Expert*innen, palästinensische, israelische und internationale Menschenrechtsorganisationen sowie renommierte Rechtswissenschaftler*innen haben ebenfalls dokumentiert, dass diese Maßnahmen und Gesetze dem System und dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Apartheid gleichkommen.
Im besetzten Westjordanland beschleunigt Israel seine illegalen Annexionspolitiken und -praktiken und verschärft die Repression und die schweren Übergriffe gegen Palästinenser*innen. Seit Beginn des Krieges mit dem Iran und dem Libanon hat sich die Lage massiv verschlechtert. Seit dem 28. Februar haben die israelischen Behörden strenge Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in den besetzten palästinensischen Gebieten verhängt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Check-Points haben die israelischen Behörden im Westjordanland seit Oktober 2023 Dutzende neuer Tore auf den Straßen errichtet, von denen die meisten inzwischen geschlossen sind. Dies schränkt den Zugang der Palästinenser*innen zu ihrem Land, ihren Arbeitsorten, Schulen sowie zu Gesundheits- und Notfalldiensten erheblich ein. Darüber hinaus haben israelische Streitkräfte und staatlich unterstützte Siedler ihre Angriffe auf Palästinenser*innen verstärkt: Allein im März gab es über 200 Angriffe, darunter auch Berichte über sexuelle Gewalt. Laut dem UN-Nothilfebüro OCHA haben israelische Streitkräfte und Siedler in diesem Jahr 34 Palästinenser*innen getötet, darunter sieben Kinder, und 771 weitere verletzt, darunter 97 Kinder. Die Angriffe richten sich zunehmend gegen größere palästinensische Dörfer im Verwaltungsgebiet B und breiten sich im gesamten Westjordanland aus. Seit Oktober 2023 hat die vom Staat unterstützte Siedlergewalt zur Vertreibung von 38 ganzen palästinensischen Gemeinden geführt. Weniger als drei Monate nach Beginn des Jahres 2026 waren bereits 1700 Palästinenser*innen vertrieben, was bereits die Gesamtzahl für das Jahr 2025 übertrifft. Für die Gewalt der Siedler bleibt Straflosigkeit die Norm: Laut israelischen Nichtregierungsorganisationen kommt es nur in drei Prozent der Fälle zu einer vollständigen oder teilweisen Verurteilung. Im Gegensatz dazu liegt die Verurteilungsrate von Palästinenser*innen vor Militärgerichten bei 99 Prozent.
Die zunehmend tödliche, staatlich unterstützte Gewalt von Siedlern geht Hand in Hand mit der beschleunigten Ausbreitung illegaler Siedlungen und einer Annexionspolitik, die sich in verschiedenen Maßnahmen zeigt, welche Israel kürzlich verabschiedet hat, um Palästinenser*innen im Westjordanland zu vertreiben und zu enteignen. Im August 2025 genehmigte der israelische Hohe Planungsrat den E1-Plan, der das besetzte palästinensische Gebiet durchschneiden soll. Israels Premierminister Benjamin Netanjahu, gegen den ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wegen Kriegsverbrechen vorliegt, spricht offen darüber, dass es das Ziel des E1-Plans sei, „dass es keinen palästinensischen Staat gibt“. Im illegal annektierten Ostjerusalem vertrieben israelische Behörden im vergangenen Monat 15 palästinensische Familien, darunter 29 Kinder, gewaltsam aus ihren Häusern in Batn al-Hawa in Silwan. Mindestens 200 weitere Familien in der Nachbarschaft sind von Zwangsräumungen bedroht, welche die rechtswidrige Übernahme ihrer Häuser durch Siedlerorganisationen ermöglichen sollen.
Unterdessen sitzen über 9560 Palästinenser*innen in israelischer Haft. Die Hälfte von ihnen wird ohne Anklage oder Gerichtsverfahren festgehalten, entweder in Verwaltungshaft oder gemäß dem Gesetz zu unrechtmäßigen Kämpfer*innen. Israel hält derzeit 351 palästinensische Kinder in Haft, mehr als die Hälfte davon in Verwaltungshaft ohne Anklage oder Gerichtsverfahren. UN-Expert*innen sowie palästinensische und israelische Nichtregierungsorganisationen haben systematische Folter und unmenschliche und erniedrigende Behandlung palästinensischer Gefangener dokumentiert, und die israelischen Behörden verweigern dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz weiterhin den Zugang zu allen Haftanstalten.
Im besetzten Gazastreifen dauert die von Israel verursachte humanitäre Katastrophe an. Israel verstößt weiterhin gegen drei bindende Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs in dem von Südafrika eingebrachten Verfahren wegen mutmaßlicher Verletzung der UN-Völkermordkonvention. Diese Anordnungen umfassen unter anderem die Gewährleistung des ungehinderten Zugangs für humanitäre Hilfe und die Sicherung von Beweismitteln. Die UN-Untersuchungskommission sowie zahlreiche Menschenrechtsorganisationen und Rechtsexpert*innen kommen zu dem Schluss, dass die israelischen Behörden Völkermord an Palästinenser*innen im Gazastreifen begangen haben und weiterhin begehen.
Seit Beginn des sogenannten Waffenstillstands im Oktober 2025 wurden mindestens 736 Palästinenser*innen getötet. Luftangriffe, Artilleriebeschuss und Feuergefechte dauern auf beiden Seiten der sogenannten „Gelben Linie“ an, einer provisorischen militärischen Demarkationslinie, die nun Gefahr läuft, sich zu einer dauerhaften territorialen Teilung zu entwickeln. Gleichzeitig ermöglichten es neu eingeführte Registrierungsauflagen, die gegen etablierte humanitäre Prinzipien und Datenschutzgesetze verstoßen, den israelischen Behörden, den Handlungsspielraum Dutzender internationaler humanitärer Organisationen weiter einzuschränken.
Die israelische Politik in den besetzten palästinensischen Gebieten steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen, die sich aus dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von Juli 2024 ergeben. Das Gutachten befand die israelische Besatzung für rechtswidrig und von schweren Menschenrechtsverletzungen geprägt, darunter Israels Verstoß gegen Artikel 3 des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, welcher Rassentrennung und Apartheid verbietet. Der Gerichtshof stellte klar, dass Israel seine Besatzung beenden, seine Siedlungen räumen, den Palästinenser*innen die Rückkehr in ihre Häuser ermöglichen und ihnen Entschädigung für das erlittene Leid leisten müsse.
Mit Blick auf den Libanon haben mehrere Expert*innen vor einer möglichen „Gazafizierung“ des Konflikts gewarnt. Im Libanon haben israelische Streitkräfte bei ihrer Offensive gegen die Hisbollah über 1,2 Millionen Menschen vertrieben, was rund einem Fünftel der Bevölkerung des Landes entspricht. Dies ist das Ergebnis übermäßig weit gefasster Evakuierungsanordnungen, die keine wirksamen Schutzgarantien darstellen. Das israelische Militär hat Gesundheitseinrichtungen und deren Beschäftigte ins Visier genommen, ebenso wie Journalist*innen und die zivile Infrastruktur, einschließlich Brücken. Letzteres beeinträchtigt massiv die Lebensmittelversorgung derjenigen, die ihre Häuser nicht verlassen können oder wollen, obgleich diese Menschen weiterhin unter dem humanitären Völkerrecht geschützt werden sollten. Israelische Behörden gaben an, dass das Gebiet zu einer „Pufferzone“ werden solle, in der alle libanesischen Häuser in den Grenzdörfern zerstört werden und Israel die Kontrolle über den Süden des Libanon bis zum Litani-Fluss behalten werde, wie von Minister Katz erklärt wurde.
Diese Entwicklungen sind die Folge jahrzehntelanger, wirkungsloser Besorgnisbekundungen seitens der EU und Forderungen nach einer „Zwei-Staaten-Lösung“, die von den israelischen Behörden weitgehend ignoriert wurden – ohne Konsequenzen. Wir begrüßen die Zusagen von fünf Mitgliedstaaten (Spanien, Irland, Slowenien, Belgien und den Niederlanden), die Einfuhr von Waren aus illegalen israelischen Siedlungen gemäß internationalem Recht und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024 zu verbieten, und loben Spanien dafür, dass es die Einfuhr von Waren und die Werbung sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen aus illegalen israelischen Siedlungen bereits ab September 2025 verboten hat. Wir fordern die EU dringend auf, dasselbe zu tun, gemäß Artikel 3, Absatz 5 und Artikel 21, Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union und im Einklang mit ihrer langjährigen, einstimmigen Verurteilung der israelischen Siedlungspolitik als illegal und als „Hindernis für eine Zwei-Staaten-Lösung“, die die EU vorgeblich anstrebt.
Bislang wurde im Rat keine qualifizierte Mehrheit für die Aussetzung der Handelsbestimmungen des EU-Israel-Assoziierungsabkommens erreicht, trotz wiederholter Aufforderungen von Mitgliedstaaten, Mitgliedern des Europäischen Parlaments, der Zivilgesellschaft und der europäischen Öffentlichkeit. Diese Untätigkeit birgt die Gefahr, dass die Menschenrechtsklausel des Assoziierungsabkommens in der Praxis bedeutungslos wird, untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU weiter und bestärkt das Gefühl der Straflosigkeit, das Israels zunehmende Menschenrechtsverletzungen befeuert. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, die Aussetzung des Abkommens zu unterstützen. Wir appellieren an den Rat, sowohl die Folgen für sein Ansehen als auch die rechtlichen und vor allem die menschlichen Konsequenzen einer fortgesetzten Untätigkeit angesichts der immer deutlicher werdenden Beweise für von Israel in Palästina und im Libanon begangene Völkerrechtsverbrechen zu bedenken.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sollten unverzüglich alle Transfers und Transite von Waffen, Munition, Ausrüstung, Technologie, Bauteilen und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (dual-use goods) nach Israel aussetzen. Diese Verpflichtung ist nicht optional, sondern ergibt sich aus EU-Recht und internationalem Recht. Artikel 6 und 7 des Vertrags über den Waffenhandel und der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten verpflichten Staaten, keine Waffen an Empfänger zu liefern, bei denen ein klares Risiko besteht, dass diese Waffen für schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht eingesetzt werden. Das ist bei Israel der Fall. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 1 der Genfer Konvention von 1949 die Staaten, das humanitäre Völkerrecht zu achten und dessen Achtung zu gewährleisten. Während mehrere Mitgliedstaaten die Waffenexporte bereits ausgesetzt haben, fordern wir alle übrigen Staaten dringend auf, dies unverzüglich zu tun. Die EU sollte zudem auf institutioneller Ebene koordinierte Maßnahmen ergreifen, um den Transit von Waffen, Bauteilen und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch ihr Hoheitsgebiet nach Israel zu verhindern, unter anderem durch die Schließung bestehender Regulierungs- und Durchsetzungslücken.
Die in diesem Schreiben dokumentierten Muster sind die vorhersehbare Folge jahrzehntelanger Straflosigkeit: das Versagen der internationalen Gemeinschaft, die israelischen Behörden zur Rechenschaft zu ziehen, und die Bereitschaft, politische Erwägungen über rechtliche Verpflichtungen zu stellen. Was weiterhin fehlt, ist der politische Wille zum Handeln. Die in diesem Schreiben geforderten Maßnahmen – die Aussetzung der Waffenlieferungen, das Verbot des Handels mit illegalen israelischen Siedlungen und die Aussetzung des Assoziierungsabkommens – sind keine bloßen politischen Entscheidungen. Sie sind rechtliche Verpflichtungen. Die Menschen in Palästina und im Libanon verdienen Taten und Rechenschaftspflicht, nicht bloße Anteilnahme und Beileidsbekundungen. Es ist längst überfällig, zu handeln.
Die englische Originalversion des Textes finden Sie auf der Website von Amnesty International.
Unterzeichner, Stand 20.04.2026:
International:
- ACT Alliance EU
- ActionAid International
- Amnesty International
- Avaaz
- CIDSE- International family of Catholic Social Justice Organisations
- Caritas Europa
- Ekō
- EuroMed Rights
- Global Witness
- Human Rights Watch
- International Rehabilitation Council for Torture Victims
- Oxfam
- Pax Christi International
- SOLIDAR
- United Against Inhumanity
- World Organisation Against Torture (OMCT)
In den EU-Mitgliedstaaten:
- 11.11.11, Belgium
- Action des Chrétiens pour l’Abolition de la Torture, Luxembourg
- ActionAid Denmark
- Adala for All, France
- Ambasada Rog, Slovenia
- Avocats Sans Frontières, Belgium
- Belgian Academics and Artists for Palestine (BA4P/BACBI), Belgium
- Broederlijk Delen, Belgium
- Centro Pace ecologia e diritti umani, Italia
- CGIL, Italy
- Christian Aid Ireland
- CISS, Cooperazione Internazionale Sud Sud, Italy
- CNCD-11.11.11, Belgium
- Comhlamh Justice for Palestine, Ireland
- COPE – Cooperazione Paesi Emergenti, Italia
- COSPE, Italy
- Danes je nov dan, Inštitut za druga vprašanja, Slovenia
- Dignity- Danish Institute against Torture, Denmark
- Een Ander Joods Geluid, The Netherlands
- Entraide et Fraternité, Belgium
- European Coordination of Committees and Associations for Palestine, Belgium
- European Trade Union Network for Justice in Palestine, Belgium
- FGTB-ABVV, Belgium
- Gaza Group GCDG, Belgium
- Glosa, Slovenia
- International Committee Against House Demolitions – Germany
- Ireland-Palestine Solidarity Campaign, Ireland
- Jews For Palestine Ireland
- Junts Associació Catalana de Jueus i Palestins, Spain
- Kairos Ireland
- Law4Palestine, UK and Sweden
- Nederlands Palestina Komitee, The Netherlands
- Olof Palme International Center, Sweden
- PAX, the Netherlands
- Peace Institute, Slovenia
- Platform of French NGOs for Palestine, France
- Portuguese Platform of Development NGOs, Portugal
- Pro Peace, Germany
- Reka Si, Slovenia
- Sadaka-The Ireland Palestine Alliance, Ireland
- Slovene Philanthropy, Slovenia
- Solsoc, Belgium
- The Rights Forum, The Netherlands
- Trócaire, Ireland
- Viva Salud, Belgium
- Women for Peace, Finland
- Women’s International League for Peace and Freedom WILPF Finland
- Women’s International League for Peace and Freedom WILPF Italy
- Women’s International League for Peace and Freedom WILPF Spain