
Häufige Fragen zum Thema Testament
Wann ist der richtige Zeitpunkt, ein Testament zu verfassen?
Auch wenn es herausfordernd erscheint: Jetzt. Nur etwa jeder dritte Deutsche verfasst ein Testament, von denen viele zudem uneindeutig oder juristisch ungültig sind. In den meisten Fällen bleiben Angehörige mit der Nachlassregelung allein und stehen oft vor Schwierigkeiten.
Mit einem korrekt formulierten und rechtsgültigen letzten Willen stellen Sie sicher, dass Ihre Familie und Freunde bedacht sind. Und können Ihre Herzensziele in Ihrem Sinne über Ihr Lebensende hinaus weiter fördern. Dazu ist es nie zu früh, denn Testamente können jederzeit wieder geändert werden.
Was bewirke ich mit meinem Testament?
Ein Testament, ganz gleich ob handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet, bringt Ihren letzten Willen rechtsgültig und verbindlich zum Ausdruck. Das ist besonders wichtig, wenn Sie genaue Vorstellungen über die zukünftige Verwendung Ihres Vermögens haben – von kleinen symbolischen Gaben bis zur Weitergabe von Immobilien und größeren Geld und Sachwerten.
Wenn Sie Pro Peace im Testament berücksichtigen, setzen Sie sich über Ihr Lebensende hinaus mit uns für Frieden ein. In Zeiten, in denen die Zeichen auf Rüstung und Militarisierung stehen, ist für uns klar: Wir müssen auch über die staatliche Förderung hinaus aktiv sein. Mit testamentarischen Spenden gewinnen wir die nötige Unabhängigkeit, um flexibel auf neue Herausforderungen zu reagieren. Es gilt, auf lange Sicht wirksame Friedensarbeit zu leisten und unsere über Jahrzehnte gesammelte Expertise für zivile Konfliktlösungen weiter beharrlich einzubringen.
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Form eines eingetragenen Vereins begünstigen möchten, sollten Sie die Vereinsregisterdaten nennen, damit es zu keinen Verwechselungen kommt.
Was kann Pro Peace als Service bieten?
Wenn Sie Pro Peace in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, vermitteln wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung durch Fachanwält* innen für Erbrecht in Ihrer Region oder am Telefon. Die Beratung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. In diesem Netzwerk haben sich bundesweit Erbrechtler*innen zusammengeschlossen, um das gemeinnützige Testieren in Deutschland zu fördern.
Sie können eine gemeinnützige Organisation wie Pro Peace mit einem Vermächtnis oder auch als Erbe bedenken. Sollten Sie Pro Peace als Erbe einsetzen, ist es wichtig, dass Sie sich zu Ihrem Testament mit uns vorab abstimmen, damit Ihr Nachlass später von uns nach Ihren Wünschen abgewickelt wird. Sie müssen dann keine Person als Testamentsvollstrecker*in einsetzen.
Denn Pro Peace kann als Erbe bei der Nachlassabwicklung sämtliche Aufgaben übernehmen: Von Wohnungsauflösungen und dem Verkauf von Immobilien bis hin zur Auszahlung von Vermächtnissen an Dritte regeln wir alles mit größter Sorgfalt, Behutsamkeit und Expertise. Wir binden im Zweifelsfall erfahrene Jurist*innen, Gutachter* innen und andere Expert*innen ein, um die korrekte Abwicklung zu unterstützen.
Wie sieht das mit der Erbschaftsteuer aus?
Pro Peace ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und bei Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen steuerbefreit. Das von Ihnen zugewandte Vermögen kommt deshalb ungeschmälert unserer Friedensarbeit zugute.
Was passiert, wenn ich kein Testament verfasse?
Ohne Testament bestimmt das Gesetz. Wenn weder Ehepartner*in noch Verwandte vorhanden sind, heißt das im Extremfall: Der Staat bekommt den Nachlass. Doch auch wer Hinterbliebene hat, gibt ohne Testament die Regie über seinen Nachlass aus der Hand. Denn dann entscheidet die gesetzliche Erbfolge über die Aufteilung und Verwendung Ihres Nachlasses. Das Gesetz berücksichtigt die Kinder und ggf. weitere Verwandte, wenn keine Kinder vorhanden sind, und den*die Ehepartner*in.
Es gibt also gute Gründe, ein Testament zu verfassen. Ganz besonders dann, wenn Sie Teile Ihres Vermögens oder einzelne Erinnerungsstücke anders verwenden möchten als die gesetzliche Erbfolge es vorsieht. Sie selbst bestimmen, ob Sie weitere Personen oder eine Organisation Ihres Herzens berücksichtigen. Denn auch das ist wichtig zu wissen: Ihr Testament ist – abgesehen vom Pflichtteil – gegenüber dem gesetzlichen Erbrecht vorrangig. Lassen Sie sich beraten, wir vermitteln Ihnen Kontakt zu erfahrenen Fachanwält*innen für Erbrecht.
Wie schreibe ich ein Testament?
Stift und Papier reichen aus, wenn Sie sich entschließen, Ihr Testament eigenhändig zu verfassen. Die Überschrift kann „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ lauten. Wichtig: Jeder Buchstabe muss tatsächlich mit der Hand geschrieben sein, d.h. der Text, Ort und Datum und natürlich die Unterschrift. Entscheidend ist, dass das Testament klar, unmissverständlich und formfehlerfrei formuliert und damit rechtsgültig ist. Und dass es individuell auf Sie zugeschnitten ist. Ehegatt*innen und eingetragene Lebenspartner*innen können entweder einzelne Testamente oder einen gemeinsamen letzten Willen formulieren. Wichtig: Zu Aufbau und inhaltlicher Gestaltung empfehlen wir immer eine fachanwaltliche Beratung. Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte dafür.
Ein Testament kann auch von einer*m Notar*in aufgesetzt und beurkundet werden. Dazu erklären Sie im Notariat – also öffentlich – Ihren letzten Willen. Dieser wird als rechtsgültige Urkunde aufgezeichnet, von Ihnen mit der Unterschrift bestätigt und beim Nachlassgericht hinterlegt. Ein notarielles Testament hat den Vorteil, dass Sie individuell beraten werden und es juristisch klar und fehlerfrei formuliert ist. Ihre Erb*innen müssen nach Ihrem Tod keinen Erbschein beantragen.
Da Testamente immer individuelle Wünsche ausdrücken und unterschiedlichen Verhältnissen gerecht werden müssen, kann es kein allgemeingültiges „Muster“ geben. Es ist jedoch sinnvoll, anhand von Aufbauhilfen einen eigenen Entwurf zu schreiben, den Sie dann als Grundlage für eine Beratung nehmen.
Bestellen Sie dafür unsere Testamentsbroschüre mit Beiheft zur Testamentsplanung zum Ausfüllen.
Wie kann ich Immobilien vererben?
Wohnungen und Häuser sind nicht selten ein Teil eines Nachlasses. Als Erbe wickeln wir alles mit großer Expertise und Sorgfalt ab: Von der Haushaltshaltsauflösung über die Beauftragung von Gutachten zur Schätzung bis hin zum Verkauf der Immobilie/Grundstücks.
Ein notarielles Testament erleichtert uns als Erbin einer Immobilie die Umschreibung im Grundbuch. Für Pro Peace entfallen sämtliche Erbschaftsteuern.
Was muss ich sonst noch regeln?
Es ist wichtig, sich im Zuge der Testamentsgestaltung auch Gedanken zu weiteren Informationen für Hinterbliebene zu machen. Denn in der Regel erfolgt die Testamentseröffnung erst mehrere Wochen nach dem Lebensende. Es gilt also festzulegen: Wer erfährt von meinem Tod? Welche Personen sollen im Falle meines Todes unmittelbar kontaktiert werden? Wer hat dann Zugang zu meinen Wohnräumen? u.v.m.
Sollten Sie Pro Peace als Erbe im Testament berücksichtigt haben, sprechen Sie uns bitte frühzeitig zur Regelung dieser Phase an und nutzen Sie unsere Unterlagen zur Nachlassplanung zum Ausfüllen, die unserer Testamentsbroschüre beiliegen.