Ihr Vermächtnis für eine friedliche Zukunft

Tag des Testaments am 13. September

Viele Menschen möchten ihr Erbe für einen guten Zweck wirken lassen. Pro Peace ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und bei Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen steuerbefreit. Ihr Nachlass kommt also steuerlich ungeschmälert der Friedensarbeit zugute, wenn Sie uns im Testament berücksichtigen. Der jährliche internationale Tag des Testaments möchte den Gedanken des gemeinnützigen Vererbens noch bekannter machen.
© Nick the Photographer, Pixabay

Viele Menschen bewegt der Gedanke, dass sie nach ihrem Lebensende etwas weitergeben möchten. Häufige erste Fragen sind:

Wie kann ich Pro Peace in meinem Testament berücksichtigen?

Sie können Angehörige, Partner*innen, nahestehende Personen und auch gemeinnützige Organisationen ins Testament aufnehmen. Abhängig von Ihren Wünschen können Sie Pro Peace als Allein-, Mit- oder Schlusserbin einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.

Als Erbe übernimmt Pro Peace die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person. Wir tun dies mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten, übernehmen beispielsweise die gesamte Nachlassabwicklung. Mit einem Vermächtnis überlassen Sie uns einen einzelnen Vermögenswert aus Ihrem Nachlass, zum Beispiel einen Geldbetrag.

Kann Pro Peace auch Vermächtnisse auszahlen?

Ja. Wenn Pro Peace als Erbe im Testament eingesetzt ist, sind wir auch für die Erfüllung der Vermächtnisse an Dritte zuständig.

Ich habe eine Wohnung, was macht Pro Peace dann?

Die Übertragung von Immobilien stellt für uns kein Problem dar. Um die Haushaltsauflösung und um den Verkauf kümmern wir uns sorgfältig und behutsam. Wir haben viel Erfahrung damit und ziehen, wo nötig, geeignete Fachleute hinzu. Damit alles diskret und respektvoll gemäß Ihrem letzten Willen geschieht.

Testamentsbroschüre
© Pro Peace

Bestellen Sie unsere Testamentsbroschüre. Wollen Sie Pro Peace im Testament berücksichtigen, sprechen Sie uns frühzeitig an.

Entfällt die Erbschaftsteuer, wenn ich Sie im Testament habe?

Ja, als gemeinnützige Organisation ist Pro Peace von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Was ist der erste Schritt?

Unser neuer Testamentsratgeber bietet einen guten Einstieg und enthält Mustertestamente und viele Tipps. Ein Beiheft zum Ausfüllen für die persönliche Nachlass-Planung liegt bei, ebenso wie ein Gutschein für eine kostenfreie Erstberatung bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt in Ihrer Nähe.

Wichtig: Wenn Sie Pro Peace in Ihrem Testament berücksichtigen, unterstützen Sie unsere Flexibilität und unseren Ansatz, Projekte mit langfristiger Wirkung zu verwirklichen. Denn eine Testamentspende muss nicht zeitnah ausgegeben werden.

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Sie haben Fragen? Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 0221 912732-48 oder Ihre E-Mail an hanna.hilger@propeace.de!

Hanna Hilger, Ansprechpartnerin für Großspenden, Stiftung, Testamente